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Eine Burg - Erreichbar für alle!

Für alle Lebenssituationen und für alle Lebensstufen.

Wir als Stiftung Leuchtenburg und damit als Besitzer und Betreiber dieser wunderschönen Höhenburg erleben tagtäglich, welche Herausforderungen der Berg in 400 Metern Höhe über Normalnull unseren Gästen abfordert. Vom Parkplatz am Fuße der Burg sind 61 Höhenmeter zu überwinden. Freilich, viele nehmen die Burg als sportlichen Höhepunkt; erzwingen sie wandernd, joggend, zu Pferd oder mit dem Rad. Doch unterschätzt nicht, wie viele Menschen dies einfach nicht mehr können. „Wie kommen wir hoch?“ ist also DIE zentrale Frage schlechthin.

Der Standort der Burg wurde vor 800 Jahren bewusst hier oben gewählt. Mit Überblick, mit schwerer Erreichbarkeit, mit Ausstrahlung von Macht und Dominanz. Die Leuchtenburg wurde im Mittelalter als Herrschafts- und Verwaltungssitz genutzt; ebenso als Ort der Rechtsprechung und des Vollzuges, verbunden mit Inhaftierungen, Folterungen und Hinrichtungen. Diese Epoche als „Amt Leuchtenburg“ endete um 1700. Danach folgten 150 Jahre als Zucht-, Armen- und Irrenhaus. Wir kennen die Namen von 5.200 Straftätern, Kranken und Armen, die hier oben in abgeschiedener Lage und hinter festen Mauern durch harte Strafarbeit moralisch gebessert werden sollten. Erst das Jahr 1871 brachte einen Umbruch: Von Unfreiheit zu Freiheit. Die Ära als touristisch genutzter Ort begann. Ein Hotel mit Gastwirtschaft wurde eingerichtet (1873), es folgte ein Museum (1906) und eine Jugendherberge (1920). Seit dieser Zeit möchten die Betreiber nun genau das Gegenteil, für das die Burg früher einmal gebaut wurde: sie wollen, dass jeder sie erreichen kann. Das möglichst viele Gäste kommen und dass dadurch der Erhalt der Anlage gesichert wird.

Projektdetails

Alle wissenswerten Details über das Projekt...

Der nachhaltige und zukunftsweisende Weg ist die Erschließung der Leuchtenburg und ihrer Ausstellungsbereiche vom Parkplatz an mit einem schräg verlaufenden Aufzug. Eine intensive Vorprüfung und Machbarkeitsuntersuchung ergab, dass eine Aufzugstrasse am östlichen Burgberg direkt im Anschluss an den neuen Burgparkplatz installiert werden kann und durch eine teilweise unterirdische Trassenführung das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Ein Streckenverlauf von 140 m und ein Höhenunterschied von 61 m könnten von bis zu 30 Personen gleichzeitig über den Aufzug überwunden werden. Eine Fahrstrecke (inkl. Ein- und Ausstieg) ist in einer Zeit von ca. zwei Minuten realisierbar. Der Aufzug wird über eine Talstation erschlossen: Hier sind erste touristische Serviceangebote für Individualgäste, Reiseveranstalter und Busfahrer, wie WC Anlagen, Informationen zur Region sowie zu den Angeboten auf der Burg vereint. Das touristische Alleinstellungsmerkmal der besonderen Ausstellungserlebnisse auf der Leuchtenburg nimmt hier künftig bereits seinen Anfang. Der Ausstieg erfolgt in einer Bergstation ein wenig unterhalb des Panoramaweges und der Wehranlage. Von dort aus erreicht man fußläufig bzw. im Rollstuhl entlang der Burgmauer stufenlos/barrierefrei den Vorplatz und damit den Eingang der Burg. Somit bleibt das wichtige Gefühl erhalten, die Burg selber noch „erobert“ zu haben, kombiniert mit ersten wichtigen burgtypischen Impressionen, wie den Wehrtürmen und der Wehrmauer, die man bei dem barrierefreien Weg nach vorn erleben kann. Aus Erfahrungen mit anderen vergleichbaren Aufzügen an Höhenburgen war es wichtig, dass der Aufzug nicht unmittelbar in der Burg ankommt, sondern dass der “Eroberungseffekt“ erhalten bleibt. Mit dem Schrägaufzug wird die Leuchtenburg zur ersten barrierefrei zugänglichen Höhenburg Deutschlands. Der Freistaat Thüringen kann mit diesem touristischen und infrastrukturellen Alleinstellungsmerkmal eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Teilhabe aller Menschen am kulturellen Erlebnis einnehmen und etabliert ein national und international ausstrahlendes touristisches Leitobjekt.

Variantenuntersuchung

Seit dem Jahr 2012 wurden die folgenden Varianten gegeneinander abgewogen...

Bereits heute wird jedes vierte neugeborene Mädchen und jeder sechste neugeborene Junge seinen 100. Geburtstag feiern können. Der Kulturtourismus muss sich auf eine immer älter werdende Gesellschaft einstellen. Dieser Entwicklung kann nur mit Modernisierungen in Richtung Barrierefreiheit Schritt gehalten werden. Die Idee des Schrägaufzuges zur Leuchtenburg wird daher durch die Stiftung Leuchtenburg für eine Erreichbarkeit ohne Hindernisse verfolgt. Mehrere Varianten zum Trassenverlauf wurden seit dem Jahr 2012 gegeneinander abgewogen, um eine optimale Einbindung in die Natur- und Kulturlandschaft zu erreichen.

Seit dem Jahr 2012 wurden die folgenden Varianten gegeneinander abgewogen...

Bereits heute wird jedes vierte neugeborene Mädchen und jeder sechste neugeborene Junge seinen 100. Geburtstag feiern können. Der Kulturtourismus muss sich auf eine immer älter werdende Gesellschaft einstellen. Dieser Entwicklung kann nur mit Modernisierungen in Richtung Barrierefreiheit Schritt gehalten werden. Die Idee des Schrägaufzuges zur Leuchtenburg wird daher durch die Stiftung Leuchtenburg für eine Erreichbarkeit ohne Hindernisse verfolgt. Mehrere Varianten zum Trassenverlauf wurden seit dem Jahr 2012 gegeneinander abgewogen, um eine optimale Einbindung in die Natur- und Kulturlandschaft zu erreichen.

1. Konventionell: Der Shuttlebus (2012)

Die Frage „Wie kommen wir hoch?“ beantwortet sich in der heutigen Gesellschaft am einfachsten mit „Mit dem Auto!“ Doch unsere Burg liegt in keiner Stadt. Hat keine großen Flächen um sich herum, sondern wurde auf einem Bergkegel 400 Meter über Normalnull errichtet. Bei ihrem Bau vor 800 Jahren musste dieses logistische Problem nicht mit gelöst werden. Es gab ausreichend Pferdeställe.

Historie: Das Thema „Parkplatz“ hat seit der Erfindung des Automobils daher alle Betreiber auf der Burg beschäftigt. Die im Staatsarchiv von Weimar aufbewahrten Baudokumente belegen verschiedene Planvarianten ab dem Jahr 1929. 1930 wurde der komplette Burggraben mit Parkflächen ausgestattet, was für damalige Verhältnisse ausreichte. Doch immer mehr Menschen konnten sich Autos leisten und auf den Komfort nicht mehr verzichten.

Die Gemeinde Seitenroda errichtet 1969 auf dem südwestlich am Fuße der Burg errichteten Grundstück „Butterfladen“ einen großen Gästeparkplatz für über 100 PKW um das unkontrollierte Parken entlang der Wege zu beenden.

Seit deutlich gestiegenen Gästezahlen ab den 1990er Jahren zeigte sich, dass für Großveranstaltungen dieser Parkplatz nicht ausreichte und temporäre Wiesen am östlichen Dorfrand als zusätzliche Parkfläche angemietet werden mussten. Im Jahr 2015 erweiterte die Stiftung Leuchtenburg den Gästeparkplatz neben dem alten Bestandsparkplatz und konzentrierte damit die Gästeströme auch zur Entlastung der Dorfbewohner am westlichen Rande von Seitenroda.

Für eine Auffahrt von großen Bussen (50 Pers.) direkt bis vor das Burgtor ist die Straßenführung sowohl an der Auffahrt als auch an der Abfahrt völlig unzureichend; zu schmal und auch die Bebauung im Ort zu eng.

Aber auch heute kriegen wir auf die Frage, „Warum braucht ihr diesen Aufzug?“ immer als erste Lösung unterbreitet: „Fahrt doch mit Shuttlebussen!“ Dabei muss der Bedarf herausgestellt werden. Es handelt sich nicht um Busse in Rufbereitschaft. Etwa einen Hausmeister als temporären Fahrer, der ansonsten andere Tätigkeiten ausübt. Der Bus wird für einen vergleichbaren Standard – also eine permanente Erreichbarkeit ohne Barrieren - immer im Rahmen der Öffnungszeiten angeboten werden müssen. Die Burg öffnet an 365 Tagen. Er muss über eine auskömmliche „Förderleistung“ verfügen und daher mindestens mit zwei Fahrten eine Busgruppe nach oben befördern können. Da mit Dieselfahrzeugen keiner weder durch das Dorf noch permanent neben dem Naturschutzgebiet fahren möchte, kommen nur herabsenkbare (Niederflur) Elektrobusse in Betracht. Hier wiederum müssen mindestens zwei Busse angeschafft werden, um die Ladeintervalle bei der 14 prozentigen Steigung auszugleichen. Abgesehen von den unwirtschaftlichen Betreibungs- und Anschaffungskosten ist die Belästigung der Einwohner zu nennen, denn sieben Häuser befinden sich unmittelbar an der Abfahrt der Burgstraße und damit neben dem permanenten Shuttlebetrieb.

Nun kommt der berechtigte Hinweis: „Aber ihr fahrt doch auch jetzt bereits die Busgruppen auf die Burg und lasst Schwerbehinderte oben aussteigen“ – ja, jetzt sind es Einzelfälle, die auf telefonische Reservierung vorab genehmigt werden. Offiziell ist die Straße für den öffentlichen Verkehr durch entsprechende behördliche Anordnung und Ausschilderung mit einem Verbotsschild gesperrt. Durchfahrt ist lediglich dem Anwohner- und Lieferverkehr sowie dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gestattet. 2019 hatten wir 281 Busgruppen; der Shuttleanbieter fuhr über 1.000-mal auf die Leuchtenburg. Dieses Angebot gibt es aktuell nur exklusiv und auf Nachfrage. Es ist nicht für jedermann zugänglich. Nicht spontan und nicht für ein selbstbestimmtes Reisen. Es ist auch unter der derzeitigen Straßensituation und dem begrenzten Platzangebot auf der Burg nicht ausbaufähig. Für einen dauerhaften Einsatz müsste für eine Genehmigungsfähigkeit parallel zur Fahrstraße ein drei Meter breiter Fußweg angelegt werden um Fußgänger und Autoverkehr sicher zu trennen. Aktuell drängen sich die Fußgänger eng an die Seite, wenn ein Shuttlebus passiert. Kinderwagen werden ins Bankett geschoben. Der Burgberg müsste auf einer Länge von mindestens 500 Metern abgegraben und abgestützt werden. Ein erheblicher Eingriff für das Landschaftsbild, Naturschutz und damit auch den Denkmalschutz. Der nördliche Abfahrtsweg müsste für den Fußgängerverkehr gänzlich gesperrt werden, wenn nicht ebenso eine drei Meter Verbreiterung realisiert werden sollte. Auf den oberen Metern kurz vor dem Burgplateau jedoch, ist eine Verbreiterung von den baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Hier müsste ein Ampelverkehr etabliert werden.

2. Kühn: Die Seilbahn vom Bahnhof (2012)

Eine Seilbahn ab Kahla in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes hätte viele Vorteile und wurde von uns bereits im Jahr 2012 untersucht. Die damit entstehende Anbindung an den Bahnverkehr sowie den Saale-Radwanderweg und den Saale-Wassertourismus wären sehr attraktiv für die umweltschonende Erreichbarkeit der Burganlage. Jedoch stehen hier Aufwand und Nutzen insbesondere unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes in keinem guten Verhältnis, da die Seilbahn und die notwendige Errichtung eines Mittelpfostens an der Schulter des Dohlensteins auf einer Strecke von 1,5 km direkt über ein besonders artenreiches Naturschutzgebiet führen würde. Auch ist das Überfahren von Grundstücken durch eine Seilbahn eigentumsrechtlich genehmigungspflichtig und die Stiftung Leuchtenburg verfügt nicht über die Grundstücke. Neben hohen Personal- und Investitionskosten ist eine Seilbahn nur bedingt selbstbestimmt durch Rollstuhlfahrer zu benutzen, da sie sich in einem ständigen Rotationsbetrieb befindet und die Kabine mit Abstand zum Boden beim Einstieg nur mit einer Rampe zu erreichen wäre. Zusätzlich fällt negativ bei der Variantenuntersuchung ins Gewicht, dass der Bahnhof Kahla aktuell nicht barrierefrei ist.

3. Kurz: Ein gerader Schrägaufzug (2013)

Als dritte Variante wurde die Errichtung eines Schrägaufzuges vom neuen Parkplatz unterhalb der Burg nach oben südlich zum Schleierturm bzw. in einer leicht angepassten Variante nördlich zum Kleiderturm untersucht. Dabei würde der Streckenverlauf relativ kurz über ca. 160 m Fahrstrecke 61 Höhenmeter überwinden. Eine kurze Fahrzeit von nur 2 min bei einer Geschwindigkeit von 2 Metern pro Sekunde steht für eine hohe Leistungsfähigkeit der Anlage. Der Schrägaufzug überzeugt insbesondere durch nachhaltige Elektromobilität, geringe Betriebskosten, personalunabhängige Fahrweise sowie barrierefreien und selbstbestimmten Zugang für Mobilitätseingeschränkte. Abwägungen unter Denkmalaspekten merkten positiv an, dass die Burganlage an sich nicht durch den Aufzug berührt, jedoch negativ, dass das Landschaftsbild mit einer teilweise sichtbaren Schneise beeinträchtigt werden würde, denn bei dieser Trasse handelte es sich noch um eine komplett überirdisch verlaufende. Für uns stand fest, dass ein Schrägaufzug auch im Vergleich mit anderen Burgen in Europa die beste Variante für eine barrierefreie Erreichbarkeit ist. In den folgenden Varianten haben wir daher die Idee des Schrägaufzuges in unterschiedlichen Bauvarianten über mehrere Jahre weiterentwickelt. Das Stiftungsteam der Leuchtenburg hat verschiedene Höhenburgen im Ausland besucht, die über einen Aufzug erschlossen sind, mit Mitarbeitern gesprochen, und positive wie auch negative Belange abgewogen.

4. Kurvig: Schrägaufzug aus Thüringen (2015)

Ein Schrägaufzug, der technisch in der Lage ist, Kurven zu fahren und damit parallel zur Straßen- bzw. zur Fußwegtrasse auf die Burg fahren kann, wurde anschließend intensiv untersucht. Positiv fallen dabei landschaftsgestalterische Aspekte auf, da ein besseres Einfügen ins Gesamtensemble möglich ist. Die Trasse würde erdgebunden mit nur wenigen Aufständerungen auf einer Strecke von 430 m zunächst zwischen Burgauffahrt und Weinberg verlaufen, dann westlich in der Burgwald abbiegen, dort einem alten Waldweg folgen und in unmittelbarer Nähe des Besucherzentrums und damit des Burgeingangs enden. Technisch war diese Variante jedoch nicht ausgereift und bislang gab es nur einen relativ kleinen Anbieter weltweit, was ein Risiko in der Umsetzung darstellte. Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt bei dieser Variante nur ein Meter pro Sekunde und die maximale Kabinengröße war auf 14 Personen beschränkt. Um dennoch die notwendige Förderkapazität an Gästen pro Stunden zu gewährleisten, wurde eine zweigleisige Trasse mit je zwei und insgesamt vier Kabinen untersucht. Unter dem Aspekt der Eingriffsminimierung muss man jedoch konstatieren, dass die lange, doppelte Fahrtrasse, die aus Sicherheitsgründen mit einem Wildschutzzaun abgezäunt werden muss, neben den übrigen Defiziten der langen Fahrzeit von sieben Minuten, insgesamt negativ zu bewerten war.

5. Schacht: Aufzug komplett im Tunnel (2016)

Nach einem anregenden Diskurs durch Beteiligung der Einwohner von Seitenroda kam auch die Variantenprüfung einer kompletten Tunnellösung in Betracht, die im Gemeinderat öffentlich besprochen wurde. Die vorgebrachten Erschließungsmöglichkeiten (siehe Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 22.3.2016, online abrufbar) gingen von einem zunächst waagerecht zum Burgberg hin verlaufenden Tunnelschacht und dann einem sich senkrecht anschließenden aufsteigenden Schacht aus, der je nach Variante direkt im Burgbrunnen oder am Schleierturm oder am Besucherzentrum enden sollte. Vorteile dieser Variante wären der lediglich unterirdisch erfolgende Eingriff und die ansonsten optische Unberührtheit des Kulturdenkmals. Die finanzielle Voruntersuchung erwiesen sich für das Projekt jedoch als nicht realisierbar. Bis zum Burgbrunnen, dessen öffentliche Nutzung für einen Aufzugsschacht aus denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich ist, sind bereits 240 Meter unterirdischer Schachtvortrieb zu realisieren; bis zum Besucherzentrum 260 und bis zum Schleierturm immer noch 130 Meter. Der NABU Thüringen e.V. hat unabhängig zu dieser Variante einen eigenen geologisch untermauerten Vorschlag in seiner Stellungnahme erarbeitet. Nach Prüfung dieses innovativen Gedankens, muss jedoch auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten einem teilüberirdischen Verlauf der Vorzug gegeben werden. Die Absicherung wäre für die ehrenamtlich basierte regionale Feuerwehr nicht zu leisten und daher in der Betreibung für die Stiftung Leuchtenburg nicht durchführbar.

6./7. Teilunterirdisch: Aufzug offen und untertunnelt (2018-20)

Nach langjähriger Planungszeit und Variantenabwägung wurde die ursprüngliche, gerade Variante eines Schrägaufzuges durch eine Teiluntertunnelung modifiziert und zeigt sich dadurch unter denkmalpflegerischen und naturschutzrelevanten Gesichtspunkten als Vorzugsvariante. Auch stellt diese Variante für die Einwohnerschaft des Dorfes den geringsten Eingriff dar, da man außer einer kleinen, wenig einsehbaren Eingangssituation und einem Vorplatz keine Betroffenheit erzeugt und jegliche Prozesse des Starts/ der Ankunft unterirdisch verlaufen. Dabei wurden zunächst aufgrund einer noch unklaren Eigentumssituation zwei Startpunkte untersucht: einmal auf dem Sondergebiet des neuen Gästeparkplatzes der Leuchtenburg, was jedoch eine aufwendige Untertunnelung der Landesstraße nach sich führen würde, und ein Start direkt gegenüber. Die Eingleisigkeit, der Einsatz lediglich einer Kabine mit einer auf Langfristigkeit ausgerichteten 30 Pers. Kapazität sowie die kurze Trassenführung sind eindeutige Vorteile unter dem Aspekt der Eingriffsminimierung. Das Denkmal „Leuchtenburg“ wird bei dieser Trassenführung, die 146 Meter gesamt aufweist, wobei davon 45 m in einem unterirdischen Fahrschacht verlaufen, wenig optisch beeinflusst. Die Trassenführung erfolgt überwiegend bodennah und durch den „Waldpark“ wenig bis kaum einsehbar. Weinlauben und Weinterrassen sollen ein wesentliches Gestaltungsmerkmal bilden und fügen sich harmonisch in die aktuelle Weinbergoptik ein. Für die finale Variante wurde im Jahr 2022 Baurecht erteilt. Das Projekt wird in den Jahren 2023 und 2024 realisiert werden.

Beispiele: Wie machen es andere Burgen?

Europaweit hat sich eine barrierefreie und touristische Erschließung der Höhenburgen mittels eines Schrägaufzuges bereits stark etabliert, was in einer Studie seitens der Stiftung Leuchtenburg untersucht wurde. Lediglich in Deutschland ist dieser Lebens- und Überlebensstandard für Gäste und Betreiber gleichermaßen noch eher unterdurchschnittlich repräsentiert. Die südlichen und östlichen Staaten in Europa sind bezüglich der nachhaltigen Erschließung ihrer Kulturdenkmäler gegenüber Deutschland einen deutlichen Schritt voraus sind. Mehrere dieser Burgen wurden durch Vertreter der Stiftung Leuchtenburg besucht und praktische Erfahren, wirtschaftliche Auswertung sowie wichtige Hinweise in die eigene Projektrealisierung zur Leuchtenburg aufgenommen.

Barrierefrei - Aktuell

Leuchtenburg für Alle!

Die Leuchtenburg und ihre Ausstellungen sind das perfekte barrierefreie Ausflugsziel in Thüringen! Hier wird Barrierefreiheit groß geschrieben.

Alle neuen Ausstellungsbereiche der "Porzellanwelten" wurden rollstuhlgerecht eingerichtet. Mit einem Aufzug gelangen Sie zu den Porzellanschätzen und können dann Ihren Rundweg barrierefrei fortsetzen. Auch unser Besucherzentrum mit Bistro und Terrasse ist barrierefrei nutzbar, ebenso wie der Tagungssaal im Torhaussaal. Auch zu unserer Burggastronomie gibt es einen stufenlosen Weg per Aufzug. Drei barrierefreie Toiletten befinden sich auf dem Burggelände (im Erdgeschoss des Torhauses, im 1. Obergeschoss des Torhauses am Tagungssaal sowie im Erdgeschoss des Logierhauses in den Porzellanwelten). Im Januar 2016 vergab die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) das Zertifikat „Reisen für Alle“ an die „Porzellanwelten Leuchtenburg“.

Einen imposanten Burgeindruck empfehlen wir für Rollstuhlfahrer auf dem stufenlos zugänglichen Panoramaweg, der hufeisenförmig die Burg umfasst und eindrucksvolle Ausblicke bietet. Das Pflaster im Burghof wurde mit gesägten Muschelkalkplatten erneuert und ist nun für Rollstuhlfahrer mit Begleitung, Rollatoren und Kinderwagen gleichermaßen gut befahrbar.

Barrierefrei Reisen

Geplante Vorhaben

Viel wurde für die Barrierefreiheit schon getan. Und wir haben noch mehr vor. Alle Bereiche werden wir nicht schaffen können. Insbesondere die mittelalterliche Baustruktur unserer Wehrtürme aus dem Jahr 1460 oder unser Bergfried aus dem 12. Jahrhundert mit einer 150 Jahre alten Treppenanlage stellen uns vor besondere Herausforderungen.

Kirche und Kernburg

Dass die Porzellankirche aktuell noch nicht barrierefrei ist, bedauern wir sehr. Diesen Ort nicht jedem zugänglich zu machen, wollen und können wir in einem überschaubaren Zeithorizont (vermutlich bis 2025) abstellen. Zwischen der Kernburg und der Kirche gibt es einen „Schlifter“, der einer jüngeren Bauepoche zuzuordnen ist (ca. 1950), da hier später eine Toilettenanlage eingefügt wurde. Dieser Teilbereich eignet sich hervorragend für einen Aufzug, der neben der Kirche (Ausstieg links) auch den Rittersaal und das erste Obergeschoss der Kernburg und damit die neue Burggeschichtsausstellung (Ausstieg rechts) barrierefrei zugänglich machen würde. Für das Projekt werden noch Sponsoren und Unterstützer gesucht.

Bürgerdialog

Wir beantworten Ihre Fragen...

Die Stiftung Leuchtenburg ist immer offen für Fragen, Kritik oder Anmerkungen. Darum haben wir zum Bürgerdialog eingeladen und die uns gestellten Fragen zum Projekt "Aufzug Leuchtenburg" beantwortet. Der Dialog wurde am 4. November 2020 um 19 Uhr LIVE von der Burg gestreamt. Im Gespräch: Dr. Ulrike Kaiser (Direktorin der Stiftung Leuchtenburg) und Stiftungsvorstand Sven-Erik Hitzer. Moderiert wurde das Gespräch vom Landtagsabgeordneten Markus Gleichmann.

Inhalt des Gesprächs ist eine Projektvorstellung, ein Modellrundflug über den geplanten Aufzug, eine Vorstellung der verschiedenen betrachteten Varianten sowie die Beantwortung der Fragen von Interessierten. Die Aufzeichnung erfolgte nach Zustimmung der TeilnehmerInnen via Zoom.

Was unsere Gäste sagen...

Ich wünschte mir eine Priese mehr Selbstbewusstsein bei der Darstellung im Sinne von "Leute, es ist ein geiles Projekt, es ist ein in Deutschland bisher einmaliges Projekt, es ist nicht nur für Alte und Kranke, sondern auch für Gemütliche, Faule, Fahrstuhlfreunde, Bergbahnfreunde, Bergbahn- und Fahrstuhlfreunde, Abenteurer, Kinder, Wintergäste, Sommergäste, Frühlingsgäste, Herbstgäste, und die Wetterhasser unter all denen und und und... Es soll den Zugang für alle erleichtern, es soll und wird ein Leuchtturmprojekt sein, auf dass die Menschen in Seitenroda, in Kahla auch stolz sein dürfen - Leuchtenburg? Ja logisch, diese "Zukunftsburg" ist bei uns vor der Haustür!

Benedikt "Bene" Bernshausen

Häufige Fragen (FAQ)

Was bedeutet barrierefrei?

Barrierefreiheit nutzt allen: Menschen mit und ohne Behinderung, Senioren, Kindern, Eltern und Menschen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. So hilft ein Aufzug Eltern mit Kinderwagen, alten und gehbehinderten Menschen gleichermaßen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein Völkerrechtsvertrag und ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006. Sie gilt in allen 177 Staaten, die die UN-BRK bisher ratifiziert haben. Für Deutschland ist sie seit dem 26. März 2009 rechtsgültig.

Das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert die Barrierefreiheit in § 4:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Hier finden Sie den Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Braucht man den Aufzug überhaupt?

Allein in Deutschland lebt jeder zehnte Einwohner mit einer Behinderung. Dabei sind nur vier Prozent aller Behinderungen angeboren. Viel häufiger lösen Krankheiten oder Unfälle körperliche Einschränkungen aus. Alter und Mobilitätseinschränkungen gehen oft einher: Gut ein Viertel der Menschen mit Schwerbehinderung sind 75 Jahre und älter, die Hälfte ist zwischen 55 und 75 Jahren alt. In Zahlen ausgedrückt stellt es sich so dar: 2009 lebten in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 7,1 Millionen schwerbehindert, insgesamt etwa jeder zehnte Einwohner. Für die Reisebranche, die statistisch überdurchschnittlich von älteren Menschen geprägt ist, stellt sich der Bedarf nach Barrierefreiheit noch viel deutlicher heraus, denn 20 Prozent der Reisenden in Deutschland besitzen eine Mobilitätseinschränkung. Nach Angaben der EU wird diese Zahl in den nächsten Jahren aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung, des medizinischen Fortschritts und der immer älter werdenden Gesellschaft auf 30-35 Prozent ansteigen. Das statistische Bundesamt definiert etwa 38 Prozent der Bevölkerung in Deutschland - 31 Millionen Mitbürger, die Barrierefreiheit als Erleichterung benötigen und nutzen und zählt zu dieser Gruppe auch werdende Mütter, durch OP, Unfall oder Krankheit vorrübergehend in der Bewegung eingeschränkte Menschen und 1,3 Begleitpersonen auf jeden Schwerbehinderten (Pflegedienste, Helfer, Partner oder Familienangehörige), die direkt auf die Behinderung Rücksicht nehmen müssen.

Sich für ein Leben ohne Barrieren stark zu machen, geht also alle an. Es kann nicht nur jeden persönlich treffen, sondern jeder kennt in seinem Umfeld Menschen, die dringend darauf angewiesen sind. Wir reden also von keiner Minderheit, die mit einem Shuttlebus und einem Hausmeister in Rufbereitschaft hin und wieder auf die Burg transportiert werden muss. Wir reden vom gleichen Standard für Menschen mit und ohne Behinderungen; von einer permanenten Verfügbarkeit im Rahmen der öffentlichen Zugänglichkeit der Burganlage an 365 Tagen im Jahr.

Was sagt der Denkmalschutz?

Die Leuchtenburg steht unter Denkmalschutz und daher sind jegliche baulichen Belange mit dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie abzustimmen. Über viele Jahre haben wir den Abwägungsprozess verschiedener Varianten gemeinsam mit dem Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege geführt. Eine barrierefreie Erschließung von Baudenkmalen für Menschen mit Behinderungen, die gleichberechtigt am kulturellen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Zivilgesellschaft teilhaben, ist ein selbstverständliches Anliegen auch der Denkmalschutzfachbehörden. Die Zustimmung zur Errichtung des Aufzuges liegt mit Schreiben vom Dezember 2018, aktualisiert in 2022, vor, wobei im Planungsverlauf folgende Anforderungen zu berücksichtigen sind: Einfügen der Bergstation höhenmässig tiefer und abgerückt von der Burgmauer; bodennahe Gleisführung; optimales Einfügen des Sicherheitszauns und der Streckenführung durch landschaftsgestalterische Maßnahmen am Burgberg. Bei den anfallenden Erdarbeiten ist das TLDA, Dienststelle Weimar, Humboldtstr. 11 in 99423 Weimar von Beginn an zu beteiligen. Es sind die gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Bodenfunden gemäß §16 Abs.1-4 und §13 Abs.3 ThürDschG einzuhalten.

Wie sieht der Bauablauf aus?

Nachdem im September 2022 der Bauantrag der Stiftung Leuchtenburg positiv beschieden wurde, erfolgte seitens der Gemeinde Seitenroda eine rechtliche Überprüfung für das im Zuge des Genehmigungsverfahrens ersetzte gemeindliche Einvernehmen. Im Januar 2023 hat das Verwaltungsgericht Gera beschieden, dass das Baurecht zu Recht erteilt wurde.

Im Frühjahr 2023 wird an der Prüfstatik gearbeitet und die europaweite Ausschreiung vorbereitet. Im Oktober wird voraussichtlich mit dem Aushub der Baugrube für die Talstation begonnen. Das Einsetzen des Gleises und der Kabine erfolgt im Jahr 2024. Ende 2024 sollen die Arbeiten abgeschlossen und der Aufzug kann in Betrieb genommen werden.

Wurden alle Varianten geprüft? Gibt es keine Alternative?

Mehrere Varianten zum Trassenverlauf wurden seit dem Jahr 2012 gegeneinander abgewogen, um eine optimale Einbindung in die Natur- und Kulturlandschaft zu erreichen.

Wie viele Menschen passen in den Aufzug? Wie lange fährt er?

Der Schrägaufzug funktioniert wie ein Fahrstuhl, nur an einer schrägen Ebene (Neigung von 25 Grad). Die Kabine ist 2,20 m hoch, 3 m lang und 1,80 m breit. Es passen maximal 30 Fußgänger-Personen hinein oder maximal 5 Menschen mit Rollstühlen. Der Aufzug fährt mit einer Geschwindigkeit von 2 Metern pro Sekunde. Die Strecke ist 146 Meter lang, davon fährt man ca. 45 Meter in einem teiluntertunneltem Bereich. Die reine Fahrtzeit dauert 80 Sekunden; man rechnet jedoch noch je eine Minute für Einsteigen und Aussteigen, weshalb die gesamte Fahrdauer dann 200 Sekunden beträgt  = ca. 3 Minuten. Bei einer Vollauslastung sind pro Stunde 13 Fahrten möglich.

Wie sieht das Brandschutzkonzept aus?

Für die Brandschutzplanung wurde das Büro Dr. Geburtig aus Weimar beauftragt. Die Brandschutzplanung liegt im Entwurfsstadium vor und wurde mit dem Brand- und Katstrophenschutz des zuständigen Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis abgestimmt. Demnach ist das Projekt des Schrägaufzuges unter folgenden Parametern genehmigungsfähig (Hinweis: Es ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung das Konzept in Teilen noch angepasst werden muss):

  • Der Aufzug ist mit einer Brandfallsteuerung auszustatten, die bei einer entsprechenden Auslösung die Kabine des Schrägaufzuges zu einem Bestimmungshaltepunkt (Evakuierungszone) rückführt. Als Evakuierungszone eignet sich aus Sachverständigensicht die Mittelstation, da hier ein ebenerdiger Ausgang aus dem Aufzug direkt ins Freie möglich ist. An der Evakuierungszone muss der Aufzug mit geöffneten Türen außer Betrieb gehen. Die Brandfallsteuerung muss automatisch über Brandmelder im Bereich der Tal- und Bergstation sowie im Bereich des unterirdischen, überdeckten Trassenabschnittes einschließlich des brandschutztechnisch dazugehörigen Bereichs der Talstation (Abfahrtszone, Technikbereich) auslösen. Zudem muss die Brandfallsteuerung manuell von der Talstation ausgelöst werden können. Der Aufzug ist mindestens mit einer „gesicherten“ Stromversorgung auszustatten, die im Brandfall dafür Sorge trägt, dass der Aufzug entsprechend der beschriebenen Brandfallsteuerung den Bestimmungshaltepunkt anfährt. Die allgemeine Stromversorgung der Aufzugssteuerung (Maschinenraum im Untergeschoss der Bergstation) erfolgt über den Hausanschluss und Haustechnikraum in der Talstation. Eine „gesicherte“ Stromversorgung für den Aufzug im Brandfall ist aus  Sachverständigensicht  ausreichend gegeben,  wenn  eine  zweite  Stromversorgung  der  Aufzugsteuerung  unabhängig  von  der  eigentlichen  Stromversorgung  der  Gesamtanlage  Schrägaufzug vorhanden  ist (separate  Einspeisung  von  der  Burg ausschließlich für die „Sicherheitsstromversorgung“ des Aufzuges). So wird aus Sachverständigensicht ermöglicht, dass bei einem nicht auszuschließenden Brand in der Talstation und einem dadurch bedingten Ausfall der Stromversorgung der Schrägaufzug einschließlich der Brandfallsteuerung weiterhin funktionsfähig ist und eine gesicherte Rückführung zur Mittelstation erfolgt.
  • Aufgrund der Länge des unterirdischen, überdeckten Trassenabschnittes von der Tal- bis zur Mittelstation von etwa 50 m handelt es sich entsprechend der DIN EN 17064 nicht um einen „Tunnel“. Der unterirdische, überdeckte Trassenabschnitt ist als halbrunde/halbovale Röhre aus Wellstahl mit einer Breite von etwa 6,00 m geplant. Die tragende und aussteifende Konstruktion des unterirdischen, überdeckten Trassenabschnittes ist aus Sachverständigensicht aus nichtbrennbaren Baustoffen ausreichend (derzeit geplant:  Wellstahl). Aufgrund der oben beschriebenen Ausführung des Schrägaufzuges im Zusammenhang mit einer gesicherten Rückführung zu einem Bestimmungshaltepunkt im Brandfall (Brandfallsteuerung) ist diese  Anforderung  aus Sachverständigensicht genehmigungsfähig
  • Neben der Trasse des Aufzuges muss ein „Bergegang“ (Treppe) mit einer Breite von 1,00 m vorhanden sein. Die Türen des Aufzuges müssen eine Notentriegelung haben.
  • Es muss eine Gegensprechanlage zwischen der Aufzugskabine und dem Betriebspersonal in der Talstation bzw. einem entsprechenden Notfallservice vorhanden sein.
  • Talstation: Der 1. Rettungsweg des Erdgeschosses führt über einen Ausgang (Hauptzugang) direkt ins Freie. Der 2. Rettungsweg wird über die notwendige Treppe ins 1. Obergeschoss und den dortigen Ausgang zu einer Außentreppe (Ausgang ins Freie) ermöglicht.
  • Bergstation: Für das Erdgeschoss mit einer Fläche von ca. 90 m² genügt der ebenerdige Ausgang direkt ins Freie als Rettungsweg. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich.

Warum kostet das so viel Geld?

Die sechs Millionen Euro fließen in ein ehrgeiziges und innovatives Projekt - dem Erreichen der Leuchtenburg mit einem Aufzug per Knopfdruck. An 365 Tagen; zu allen Öffnungszeiten. Es wird vielen Menschen zu Gute kommen. Barrierefreie Angebote nützen nicht nur den direkt von Schwerbehinderung betroffenen Personen, sondern auch ihren Begleitern, den Familien im Umfeld, werdenden Müttern oder Menschen, die nur kurzzeitig durch Unfall oder andere operative Einschränkungen auf Erleichterungen angewiesen sind. Der Aufzug wird außerdem auch ein erlebnisreiches Moment sein, das zusätzliche Anziehungskraft und touristische Attraktivität schafft. Mit zwei Metern pro Sekunde fährt man nach oben; überwindet 60 Höhenmeter. Hat Weitblicke und einzigartige Momente. Egal bei welchem Wetter, in welcher Lebensstufe oder in welcher körperlichen Verfassung. Bevor der Aufzug auf die Burg fahren kann, sind zahlreiche Planer, Ingenieure, Baufachbetriebe und Baustoffhändler damit beschäftigt, das Projekt zu realisieren. Der pauschale Vorwurf, der im Rahmen des laufenden Bürgerdialogs vorgetragen wurde, hier wird Steuergeld verschwendet, ist inhaltslos und gedankenlos. Wir werfen die 6 Millionen Euro nicht in unseren 80 Meter tiefen Burgbrunnen. Das Geld fließt an diejenigen, die beitragen, dass das Projekt umgesetzt wird. Es fließt in einem Wirtschaftskreislauf. Es fließt zum Baggerfahrer, der später den Erdaushub tätigen wird, genau wie zum Landschaftsgärtner, der später wieder Bäume anpflanzt. Es fließt zum Elektrobetrieb, der hunderte Meter Kabel verlegen wird, genau wie zum Baustoffhändler, der Baumaterialien anliefert, genau wie zum Maler, zum Heizungsbauer und zum Lastwagenfahrer. Es fließt in die Region. Es kommt der Wirtschaft zu Gute und das im doppeltem Sinn - einmal während des Planungs- und Bauprozesses und einmal nachdem, es umgesetzt wurde und der Aufzug fährt und Kulturtouristen kommen und durch ihre Wirtschaftskraft die Region stärken.

Hat das schon mal einer durchgerechnet?

Im Rahmen des Bürgerdialoges wurde der Stiftung Leuchtenburg vorgeworfen, dass bezweifelt wird, ein unabhängiger Planer hätte dies durchgerechnet. Hierzu muss man wissen, dass bevor der Freistaat Thüringen Fördermittel ausreicht, erhebliche Planungsvorleistung und deren wirtschaftliche Überprüfung zu tätigen sind. Aktuell wurde die Planungsphase des "Entwurfes" und eine Kostenberechnung nach DIN 276 durchgeführt. Einer Kostenberechnung, geht eine Kostenschätzung voraus. Die Berechnung der Kosten orientiert sich an aktuellen Preisen, die von den Ingenieurbüros eingeholt werden und die einem öffentlichen Ausschreibungsergebnis nach aller Wahrscheinlichkeit sehr nah kommen, das heißt, man weiß mit großer Gewissheit, welche Kosten anfallen, auch wenn die öffentliche Ausschreibung sowohl Minder- als auch Mehrkosten ergeben kann. Bedingung ist, dass der Förderzweck im Rahmen des Kostenbudgets bleibt. Eine Finanzierung von Mehrkosten, wie es bei kommunalen oder staatlichen Bauprojekten teilweise vorkommt, ist im Fall der Stiftung Leuchtenburg nicht möglich. Eventuelle Mehrkosten müssen dann durch Minderausgaben an anderen Stellen oder durch mehr Eigenkapital ausgeglichen werden. Daher ist es um so wichtiger, dass die Kosten im Vorfeld so genau wie möglich berechnet werden, ganz im Eigeninteresse der Stiftung Leuchtenburg, die als Bauherr das Projekt zu realisieren und zu verantworten hat. Auf die Frage, hat das schon mal einer durchgerechnet, können wir also antworten: "Ja, und zwar sehr viele und unabhängige Ingenieure." Aktuell haben am Projekt Architekten, Statiker, Hochbauingenieure, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Planer für Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Elektro- und Brandschutzplaner mitgewirkt. Ebenso Gutachter für Geologie und Bodenbeschaffenheit.

Bevor die Thüringer Aufbaubank und damit der Freistaat Thüringen Fördermittel ausreicht, werden zu dem von Fachingenieuren des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV) alle Preise und Planungen verifiziert und nochmals gegengeprüft. Hierzu wurden im Vorfeld alle Planungsunterlagen eingereicht.

Eine weitere Bedingung zum Erlangen der Förderwürdigkeit ist, dass eine Finanzplanung über den Zeitraum der Mittelbindungsfrist (= 15 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme = voraussichtlich 2039) unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben des Betriebes und unter dem Ansatz der kaufmännischen Vorsicht durchzuführen ist. Diese Finanzplanung ist wiederum durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu überprüfen. Diese Prozesse wurden durch die Stiftung Leuchtenburg im Frühjahr/Sommer 2020 beauftragt, durchgeführt und dem Freistaat Thüringen vorgelegt und nach einer Aktualisierung im Jahr 2022 unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung angepasst.

Warum können mit dem Geld keine Kindergärten gebaut werden ....?

Der Förderzuschuss wird über die Thüringer Aufbaubank aus dem Förderprogramm "Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus)" gewährt. Die Investitionen aus diesem Programm können nur an "öffentliche Tourismuseinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind", ausgereicht werden. Konkret bedeutet dass, dass dieses Geld, wenn es nicht in den Saale-Holzland-Kreis/das Projekt des infrastrukturellen und touristischen Ausbaus der Leuchtenburg investiert werden kann, es dann zurück in dieses Förderprogramm fällt. Kindergärten, oder gar Investitionen zur Eindämmung der aktuellen Krisen können aus diesem Förderprogramm und mit diesem Geld nicht getätigt werden.

Werden Anwohner belästigt?

Der Aufzug fährt mit Elektroenergie und ist daher geräuschlos. Anwohner werden dadurch nicht belästigt. Die Stiftung Leuchtenburg hat ein Immissionsschutzgutachten erstellt, um etwaige Auswirkungen durch den Betrieb der Talstation zu analysieren; dieses ist hier abrufbar und zeigt keine negativen Auswirkungen: Der touristische Betrieb zur Leuchtenburg mit Gästeparkplätzen, Fußgängerverkehr und dem Aufzug liegt vor dem Ort. Eine Nutzung der Fahrstraße, die in Einbahnstraßenregelung an der Südseite hoch und an der Nordseite wieder herunter führt, kann dann deutlich reduziert werden. Damit wird die Beeinträchtigung der Anwohner an der Burgabfahrt, die direkt vom abfahrenden Verkehr durch Anlieferung, Shuttlebetrieb und Mitarbeiter betroffen sind, deutlich geringer.  Ein Großteil des Lieferverkehrs kann künftig über den Aufzug und die Mitarbeiter in der Talstation erfolgen und führt zu einer Verkehrsberuhigung am Burgberg und zu einer Reduzierung von Abgasbeeinträchtigungen auch für das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet.

Man kann doch auch jetzt auf die Burg hochfahren – es gibt eine Straße!

„Aber ihr fahrt doch auch jetzt bereits die Busgruppen auf die Burg und lasst Schwerbehinderte oben aussteigen“ – ja, jetzt sind es Einzelfälle, die auf telefonische Reservierung vorab genehmigt werden. Offiziell ist die Straße für den öffentlichen Verkehr durch entsprechende behördliche Anordnung und Ausschilderung mit einem Verbotsschild gesperrt. Durchfahrt ist lediglich dem Anwohner- und Lieferverkehr sowie dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gestattet. 2019 hatten wir 281Busgruppen; der Shuttleanbieter fuhr ca. 1000 mal auf die Leuchtenburg. Dieses Angebot gibt es aktuell nur exklusiv und auf Nachfrage. Es ist nicht für jedermann zugänglich. Nicht spontan und nicht für ein selbstbestimmtes Reisen. Es ist auch unter der derzeitigen Straßensituation und dem begrenzten Platzangebot auf der Burg nicht ausbaufähig. Für einen dauerhaften Einsatz müsste für eine Genehmigungsfähigkeit parallel zur Fahrstraße ein drei Meter breiter Fußweg angelegt werden um Fußgänger und Autoverkehr sicher zu trennen.

Wer kommt für die Betreibung auf? Hat schon mal einer an die Folgekosten gedacht?

Die Stiftung Leuchtenburg ist seit dem Jahr 2007 Eigentümerin der Burganlage, nachdem die Burg im Jahr 2006 versteigert werden sollte und sich durch privates Engagement des Stifters Sven-Erik Hitzer zu dieser unklaren und für die Kultur und deren öffentlicher Zugänglichkeit gefährlichen Situation eine Alternative aus bürgerschaftlichem Engagement bot. Stiftungszweck ist die Erhaltung der öffentlichen Zugänglichkeit, die kulturelle Belebung und die Sanierung des Baudenkmals Leuchtenburg. Die Stiftung trägt sich zu 90 Prozent selber. Mit 10 Prozent beteiligten sich die Thüringer Staatskanzlei und der Landkreis Saale-Holzland an den Betreibungskosten des Museums. An die Folgekosten einer solchen Investition zu denken, ist ureigenes Interesse der Stiftung Leuchtenburg und wäre grob fahrlässig, es nicht zu tun. Auf die Frage, „Hat schon mal einer an die Folgekosten gedacht? Und muss dann gar dafür der Steuerzahler aufkommen?“, antworten wir klar, ja, die Folgekosten sind dezidiert berechnet, wurden von unabhängigen Steuerprüfern sowie Wirtschaftsprüfern verifiziert und plausibilisiert. Nein, der Steuerzahler muss dafür nicht aufkommen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Folgekosten entstehen durch den Betrieb der Talstation – hier werden zwei Personalstellen neu geschaffen, denn die Talstation soll an 365 Tagen besetzt sein. Weitere Betriebskosten fallen durch den Betrieb der Heizung auf Basis einer Wärmepumpe sowie übliche Kosten für Strom, Wasser und Abwasser (Toilettenanlagenbetrieb). Der eigentliche Aufzug verbraucht jährliche Stromkosten von ca. 10.000 €. Zusätzlich fallen Kosten für Wartung und TÜV Abnahmen an. Auch müssen eine Maschinenversicherung sowie eine Erweiterung der Betriebshaftpflicht kalkuliert werden. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass für Instandhaltungsaufwendungen (Seilwechsel alle 10 Jahre etc.) eine jährliche Rücklage zu bilden ist.

Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen ohne Personalkosten ca. 30.000 €.

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